Einweisung von Häftlingen in die Konzentrationslager.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0371a_jpg an entity of type: Record
Einweisung von Häftlingen in die Konzentrationslager.
Einweisung von Häftlingen in die Konzentrationslager.
03.08.1942
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinHäftlinge, mit Ausnahme von Sowjetrussen, dürfen nur dann in Konzentrationslager aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Anordnung des Reichsführers-SS, des Reichssicherheitshauptamtes oder der Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vorliegt. Falls von anderen Stellen Einweisungen erfolgen, ist vom Reichssicherheitshauptamt, Dienststellen IV C2 eine Entscheidung einzuholen.