Einweisung von Häftlingen in die Konzentrationslager.

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Einweisung von Häftlingen in die Konzentrationslager. 
Einweisung von Häftlingen in die Konzentrationslager. 
03.08.1942 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinHäftlinge, mit Ausnahme von Sowjetrussen, dürfen nur dann in Konzentrationslager aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Anordnung des Reichsführers-SS, des Reichssicherheitshauptamtes oder der Dienststellen der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes vorliegt. Falls von anderen Stellen Einweisungen erfolgen, ist vom Reichssicherheitshauptamt, Dienststellen IV C2 eine Entscheidung einzuholen. 

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