"Bei Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung ist die Polizei berechtigt auch Wehrmachtsangehörige gebührenpflichtig zu verwarnen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Gebührenpflichtige Verwarnung."@deu . . . . "Gebührenpflichtige Verwarnung."@deu . .