"Bei Sondergottesdiensten für die Polen ist grundsätzlich der Gebrauch der polnischen Sprache, auch das Absingen von Liedern, verboten.An Gottesdiensten für die deutsche Bevölkerung dürfen polnische Zivilarbeiter keinesfalls teilnehmen.Ausnahmegenehmigungen zum Verlassen des Arbeitsortes (Runderl. vom 10.12.1941 - S IV D2c-3382/40 Ziff. 2, Abs. 2) zwecks Teilnahme an Sondergottesdiensten können erteilt werden.Eine kirchliche Trauung der polnischen Zivilarbeiter untereinander oder mit sonstigen Ausländern kommt nicht in Betracht."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "26.07.1942" . "Behandlung der im Reichsgebiet eingesetzten polnischen Zivilarbeiter - hier seelsorgerische Betreuung."@deu . . . . "Behandlung der im Reichsgebiet eingesetzten polnischen Zivilarbeiter - hier seelsorgerische Betreuung."@deu . .