"Adressat: die Staatspolizei(leit)stellen und höhere Verwaltungsbehörden gemäß nachgeheftetem Verteiler (fehlt)Der Reichsminister für kirchliche Angelegenheit hat seine Runderlasse vom 13.06.1940 - II 2921/40 und vom 15.07.1941 - II 982/41 II Ang.- über die seelsorgerische Betreuung der polnischen Zivilarbeiter durch Erlass vom 23.02.1942 - II 394/42 geändert.Es gelten folgende Bestimmungen:Im Reichsgebiet eingesetzte polnische Zivilarbeiter dürfen nur in Sondergottesdiensten seelsorgerisch betreut werden."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "26.07.1942" . "Behandlung der im Reichsgebiet eingesetzten polnischen Zivilarbeiter - hier seelsorgerische Betreuung."@deu . . . . "Behandlung der im Reichsgebiet eingesetzten polnischen Zivilarbeiter - hier seelsorgerische Betreuung."@deu . .