"075/0345a.jpg" . . . . . . . . "Runderlasse vom 08.03. und 03.09.1940 - S IV D2-382/40 und 3382/40 sowie vom 10.12.1941 - SIVD2-3382/40"@de . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . "Adressat: die Staatspolizei(leit)stellen und höhere Verwaltungsbehörden gemäß nachgeheftetem Verteiler (fehlt)Der Reichsminister für kirchliche Angelegenheit hat seine Runderlasse vom 13.06.1940 - II 2921/40 und vom 15.07.1941 - II 982/41 II Ang.- über die seelsorgerische Betreuung der polnischen Zivilarbeiter durch Erlass vom 23.02.1942 - II 394/42 geändert.Es gelten folgende Bestimmungen:Im Reichsgebiet eingesetzte polnische Zivilarbeiter dürfen nur in Sondergottesdiensten seelsorgerisch betreut werden."@de . "Behandlung der im Reichsgebiet eingesetzten polnischen Zivilarbeiter - hier seelsorgerische Betreuung."@de . . . "26.07.1942" .