"Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinLt. oben genannter Verfügung ist eine erkennungsdienstliche Behandlung von in Konzentrationslager eingelieferten sowjetischen Zivilarbeitern nicht erforderlich. Die erfolgte Einlieferung ist nicht dem Reichssicherheitshauptamt sondern nur der einweisenden Staatspolizei(leit)stelle zu melden (lt. oben genannter Verfügung)."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20.07.1942" . "Erkennungsdienstliche Behandlung der sowjetischen Zivilarbeiter in den Konzentrationslager."@deu . . . . "Erkennungsdienstliche Behandlung der sowjetischen Zivilarbeiter in den Konzentrationslager."@deu . .