Erkennungsdienstliche Behandlung der sowjetischen Zivilarbeiter in den Konzentrationslager.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0339a_jpg an entity of type: RecordSet
20.07.1942
075/0339a.jpg
Erkennungsdienstliche Behandlung der sowjetischen Zivilarbeiter in den Konzentrationslager.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinLt. oben genannter Verfügung ist eine erkennungsdienstliche Behandlung von in Konzentrationslager eingelieferten sowjetischen Zivilarbeitern nicht erforderlich. Die erfolgte Einlieferung ist nicht dem Reichssicherheitshauptamt sondern nur der einweisenden Staatspolizei(leit)stelle zu melden (lt. oben genannter Verfügung).
Hies. Verfg. D I/1/14c1/Ot.-/U. - vom 18.06.1942 Hies. Verfg. D I/1/14d1/Ot.-/Scha. - vom 04.07.1942