Erkennungsdienstliche Behandlung der sowjetischen Zivilarbeiter in den Konzentrationslager.

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Erkennungsdienstliche Behandlung der sowjetischen Zivilarbeiter in den Konzentrationslager. 
Erkennungsdienstliche Behandlung der sowjetischen Zivilarbeiter in den Konzentrationslager. 
20.07.1942 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Niederhagen, Stutthof, Arb., Ravensbrück und Kriegsgefangenenlager LublinLt. oben genannter Verfügung ist eine erkennungsdienstliche Behandlung von in Konzentrationslager eingelieferten sowjetischen Zivilarbeitern nicht erforderlich. Die erfolgte Einlieferung ist nicht dem Reichssicherheitshauptamt sondern nur der einweisenden Staatspolizei(leit)stelle zu melden (lt. oben genannter Verfügung). 

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