"Beim Wechsel in der Zugehörigkeit zur Allgemeinen-SS bzw. Waffen-SS sind sämtliche Disziplinarstrafen der neuen Strafbuch führenden Dienststelle der Allgemeinen-SS bzw. Waffen-SS mitzuteilen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20. Jahrhundert" . "Gegenseitige Mitteilungspflicht der Allgemeinen-SS und Waffen-SS über SS-Disziplinar- und SS-Gerichtliche-Strafen."@deu . . . . "Gegenseitige Mitteilungspflicht der Allgemeinen-SS und Waffen-SS über SS-Disziplinar- und SS-Gerichtliche-Strafen."@deu . .