Regelung des Nachlasses im Konzentrationslager verstorbener Häftlinge.
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11.07.1942
075/0324a.jpg
Regelung des Nachlasses im Konzentrationslager verstorbener Häftlinge.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: Lagerkommandanten der Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Arb., Ravensbrück, Kriegsgefangenenlager LublinNach Mitteilung des Reichssicherheitshauptamtes sind von den Konzentrationslagern insbesondere an die Staatspolizei Brünn Pakete mit Kleidungsstücken versandt worden, die in einigen Fällen durchschossen und mit Blut besudelt waren. In Kürze ist vom Reichssicherheitshauptamt ein Erlaß über die Gesamtverwertung des Nachlasses verstorbener Häftlinge zu erwarten. Bis dahin sind Kleidungsstücke exekutierter Häftlinge von der Versendung auszuschließen.
FS des Reichssicherheitshauptamtes vom 10.07.1942 - IV C 2-Allg. Nr. 42 069