"Angehörige der Luftschutzpolizei, welche sich im Dienst befinden und Einsatzformationen zugeteilt sind, gelten als Angehörige eines Polizeiverbandes in besonderem Einsatz und unterliegen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "09.07.1942" . "Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit."@deu . . . . "Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit."@deu . .