Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit.

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Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit. 
Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit. 
09.07.1942 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Angehörige der Luftschutzpolizei, welche sich im Dienst befinden und Einsatzformationen zugeteilt sind, gelten als Angehörige eines Polizeiverbandes in besonderem Einsatz und unterliegen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit. 

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