Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit.
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Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit.
Unterstellung der Luftschutzpolizei unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit.
09.07.1942
Art: Fotokopie einer Abschrift
Angehörige der Luftschutzpolizei, welche sich im Dienst befinden und Einsatzformationen zugeteilt sind, gelten als Angehörige eines Polizeiverbandes in besonderem Einsatz und unterliegen der SS- und Polizeigerichtsbarkeit.