Arbeitseinsatz der nach § 20 der Fürsorgepflichtverordnung in Arbeitseinrichtungen Untergebrachten für Zwecke des Vierjahresplanes.
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Arbeitseinsatz der nach § 20 der Fürsorgepflichtverordnung in Arbeitseinrichtungen Untergebrachten für Zwecke des Vierjahresplanes.
Arbeitseinsatz der nach § 20 der Fürsorgepflichtverordnung in Arbeitseinrichtungen Untergebrachten für Zwecke des Vierjahresplanes.
07.07.1942
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellenNachprüfung aller aufgrund des Erlaßes in Konzentrationslager Buchenwald Eingewiesenen, bei denen keine Schutzhaftdauer feststeht.Führungsbericht anfordern.Zur Frage der Fortdauer oder Entlassung Stellung nehmen.