"Für die, der Wehrmacht und der Waffen-SS unterstellten Einheiten der Orpo gilt die Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 09.10.1941.Für alle übrigen Einheiten ist dem SS-Polizeigericht sofort ein Tatbericht einzureichen und den aufgeführten Stellen Meldung zu machen."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "30.06.1942" . "Fahndung bei Fahnenflucht und unerlaubter Entfernung."@deu . . . . "Fahndung bei Fahnenflucht und unerlaubter Entfernung."@deu . .