Fahndung bei Fahnenflucht und unerlaubter Entfernung.
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30.06.1942
075/0304a.jpg
Fahndung bei Fahnenflucht und unerlaubter Entfernung.
Art: Fotokopie vom Original
Für die, der Wehrmacht und der Waffen-SS unterstellten Einheiten der Orpo gilt die Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 09.10.1941.Für alle übrigen Einheiten ist dem SS-Polizeigericht sofort ein Tatbericht einzureichen und den aufgeführten Stellen Meldung zu machen.