"Als Zivilarbeiter gelten die Ukrainer, die durch Dienststellen des Reichsarbeitsministeriums im GG, in den besetzten Westgebieten, im früheren Jugoslawien usw. angeworben und zum Arbeitseinsatz ins Reich gebracht worden sind. Hierzu zählen auch Kriegsgefangene, die nach ihrer Entlassung in das Zivilarbeitsverhältnis überführt worden sind."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "10.06.1942" . "Ukrainische Emigration in Deutschland."@deu . . . . "Ukrainische Emigration in Deutschland."@deu . .