Übertragung des Gnadenrechts gegenüber Polen und Juden.
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Übertragung des Gnadenrechts gegenüber Polen und Juden.
Übertragung des Gnadenrechts gegenüber Polen und Juden.
25.05.1942 - 02.06.1942
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: RM und Chef der ReichskanzleiEs wird auf den beiliegenden Erlaß vom 28.05.1942 (I371, Folio 126) hingewiesen, wonach das Gnadenrecht aus Urteilen der allgemeinen Gerichte in den eingegliederten Ostgebieten gegen Polen und Juden auf die Herren Reichsstatthalter und Oberpräsidenten dieser Gebiete für die Dauer des Krieges übertragen ist.