"Nach erfolgter Verständigung der Angehörigen und nach erfolgter Einäscherung ist der Totenschein und der Nachlass den Angehörigen unter Angabe der Todesursache mit einem besonderen Anschreiben vom Lager zu übersenden. Da die Übersendung von Urnen an polnische Volkstumszugehörige nicht und nach dem Ausland bzw. den besetzten Gebieten nur nach Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes erfolgt, sind für die schriftliche Benachrichtigung der Angehörigen die in der Anlage beigefügten Muster vorgesehen und zwar:Muster a) für die Fälle in denen die Urne ohne weiteres versandt wird (Folio 35)Muster b) Folio 36 für die Fälle in denen die Entscheidung des Reichssicherheitshauptamtes einzuholen ist."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original"@deu . "21.05.1942" . "Benachrichtigung der Angehörigen von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen der Sicherheitspolizei (Schutz-, Vorbeugungs- und Polizeihäftlinge)."@deu . . . . "Benachrichtigung der Angehörigen von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen der Sicherheitspolizei (Schutz-, Vorbeugungs- und Polizeihäftlinge)."@deu . .