Benachrichtigung der Angehörigen von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen der Sicherheitspolizei (Schutz-, Vorbeugungs- und Polizeihäftlinge).
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Benachrichtigung der Angehörigen von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen der Sicherheitspolizei (Schutz-, Vorbeugungs- und Polizeihäftlinge).
Benachrichtigung der Angehörigen von im Konzentrationslager verstorbenen Häftlingen der Sicherheitspolizei (Schutz-, Vorbeugungs- und Polizeihäftlinge).
21.05.1942
Art: Fotokopie einer Abschrift vom Original
Adressat: Alle Dienststellen der Sicherheitspolizei und des SicherheitsdienstesDie bisherige Art der Benachrichtigung der Angehörigen der im Konzentrationslager verstorbenen Häftlinge unmittelbar auf telegrafischem Wege hat in Einzelfällen zu Härten und zum Teil auch zu Beunruhigungen der Bevölkerung geführt, die im Intersse der Gewinnung bzw. Erhaltung der Angehörigen für die Volksgemeinschaft und des Ansehens der Sicherheitspolizei vermieden werden müssen. In Zukunft haben solche Benachrichtigungen annahmslos an die zuständigen Einweisungsstellen zu erfolgen. Diese veranlassen die sofortige Benachrichtigung der Angehörigen.