Richtlinien über das Verhalten gegenüber Festzunehmenden (Schußwaffengebrauch).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0232a_jpg an entity of type: RecordSet
								
								13.05.1942 
							
						
								
								075/0232a.jpg 
							
						
								
								Richtlinien über das Verhalten gegenüber Festzunehmenden (Schußwaffengebrauch). 
							
						
								
								Art: Fotokopie einer Abschrift 
							
						
								
								Adressat: die SicherheitspolizeiAngehörige der Sicherheitspolizei haben Diensthandlungen und Festnahmen nur mit vorgehaltener entsicherter Pistole vorzunehmen, wenn Widerstand vermutet wird.Alle berechtigten Vollzugsbeamten und Angestellten der Sicherheitspolizei haben ihre Dienstwaffe ständig bei sich zu tragen.