"der Rüstungswirtschaft gefährdet. Diese Verordnung gilt auch für die Bauwirtschaft, weil durch unnötigen Bau und durch nicht notwendige Anforderungen von Arbeit und Material der Rüstung Kräfte und Materialien entzogen werden. Die Anmeldung eines Bedarfs an Arbeitskräften oder Material für kriegswirtschaftlich nicht unbedingt erforderliche Bauten ist künftig strafbar. Für kriegswichtige Bauvorhaben sind überhöhte Anforderungen strafbar. Die Strafe trifft nicht nur Auftraggeber, Betriebsführer der bauausführenden Firma, sondern auch Dienststellenleiter, Beamte und Angestellte, die für Baubedarfsträger..."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "28.04.1942" . "Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat."@deu . . . . "Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat."@deu . .