Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat.

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Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat. 
Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat. 
28.04.1942 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Durch Verordnung vom 21.03.1942 und Durchführungsverordnung des Reichsministers der Justiz vom 25.04.1942 hat der Führer zum Schutz der Rüstungswirtschaft bestimmt, dass mit Zuchthaus, in schweren Fällen mit dem Tode bestraft wird, wer vorsätzlich falsche Angaben über den Bedarf oder den Bestand an Arbeitskräften oder über den Bedarf oder über die Vorräte, die Erzeugung und den Verbrauch an für die Rüstungswirtschaft wichtigen Rohstoffen, Materialien, Erzeugnissen, Maschinen oder Geräte macht und dadurch die Bedarfsdeckung. 

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