"Lt. oben genannten Verordnungen wird mit Zuchthaus oder Todesstrafe derjenigen bestraft, der vorsätzl. falsche Angaben über den Bedarf oder den Bestand von Arbeitskräften, den Bedarf oder die Vorräte, die Erzeugung und den Verbrauch an für die Rüstungsindustrie wichtigen Rohstoffen, Materialien, Erzeugnissen und Maschinen macht."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "28.04.1942" . "Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat."@deu . . . . "Strafbarkeit falscher Angaben über rüstungswirtschaftlich wichtigen Bedarf oder Vorrat."@deu . .