"Die vom Oberkommando des Heeres auf Wunsch des Führers bekanntgegebene Verfügung über die Zurückziehung von Soldaten aus der kämpfenden Truppe zu Erhaltung von erbgesunden Blutlinien und zum Schutze von Familien, die im Kriege große Blutopfer gebracht haben, ist auch auf die Angehörigen der Schupo und Gend. der zum Kampfeinsatz herangezogenen Polizei-Einheiten anzuwenden. Anträge von Angehörigen sind dem zuständigen Höheren SS- und Polizeiführer mit einer Stellungnahme vorzulegen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "28.04.1942" . "Zurückziehung von Angehörigen der Schupo und Gendarmerie aus den zum Kampfeinsatz herausgezogenen Polizei-Einheiten."@deu . . . . "Zurückziehung von Angehörigen der Schupo und Gendarmerie aus den zum Kampfeinsatz herausgezogenen Polizei-Einheiten."@deu . .