"Die Strafe für Polizeiangehörige kann von Gerichtsherren, lt. Erlaß vom 12.11.1941, zur Bewährung an der Ostfront ausgesetzt werden."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "20.04.1942" . "Versetzung von SS- und polizeigerichtlich verurteilten Angehörigen der Orpo. zu im Einsatz befindlichen Einheiten zwecks Bewährung."@deu . . . . "Versetzung von SS- und polizeigerichtlich verurteilten Angehörigen der Orpo. zu im Einsatz befindlichen Einheiten zwecks Bewährung."@deu . .