"Versetzung von SS- und polizeigerichtlich verurteilten Angehörigen der Orpo. zu im Einsatz befindlichen Einheiten zwecks Bewährung."@de . . . . "20.04.1942" . . . "075/0204a.jpg" . "Die Strafe für Polizeiangehörige kann von Gerichtsherren, lt. Erlaß vom 12.11.1941, zur Bewährung an der Ostfront ausgesetzt werden."@de . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . . .