"18.04.1942" . "Adressat: Sicherheitspolizei und SicherheitsdienstDie Entlassung wird der Kripo(leit)stelle und der Staatspolizei(leit)stelle 6 Wochen vor dem Entlassungstag mitgeteilt. Die persönlichen Verhältnisse der Juden sollen in dieser Zeit überprüft werden."@de . . . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . "Nicht angeführt (Behandlung der aus der Strafhaft zur Entlassung kommenden Juden)."@de . . . . "Reichsminister der Justiz-Dt. Justiz S. 399 - vom 25.03.1941"@de . "075/0199a.jpg" . . . .