"Adressat: die Befehlshaber und Kommandeure der Ordnungspolizei pp.Reichsführer-SS hat durch Befehl vom 17.11.1941 das Photographieren von Exekutionen verboten.Ergänzende Anweisungen hierzu.Dieser Erlass ist allen Angehörigen der polizeilichen Einsatzdienststellen sowie den Angehörigen der Waffen-SS und deren Kriegsberichterabteilungen bekanntzugeben."@deu . "Art: Vervielfältigung/Abschrift von Abschrift"@deu . "16.04.1942" . "Photographieren von Exekutionen."@deu . . . . "Photographieren von Exekutionen."@deu . .