"Postsendungen getarnte Absendadressen zu verwenden.III. Eine Beschränkung der Schreiberlaubnis für alle Schutzhäftlinge ohne Ausnahme entfällt. Die Lagerordnung ist maßgebendIV. Von den Punkten I und II sind alle Häftlingsgruppen ausgenommen für die besondere zweckgebundene Anordnungen ergingen.a) Post- und Paketempfang wie Schreiberlaubnis für sämtliche\"Nacht und Nebe\"-Häftlinge wird durch in Ziffer I und II getroffene Regelung nicht berührt.b) bei den ehemaligen luxemburgischen Polizeibeamten verbleibt es bei dem Reichsführer-SS-Befehl, wonach sie nur einmal im Jahr schreiben dürfen und nur einmal im Jahr Post empfangen dürfen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "30.03.1942" . "Schriftverkehr der Schutzhäftlinge."@deu . . . . "Schriftverkehr der Schutzhäftlinge."@deu . .