"Aus politischen Erwägungen sind von dieser Regelung auszunehmen: a) Norwegische Schutzhäftlinge b) Holländische Schutzhäftlingec) Tschechische Isolierung (Ehren-) HäftlingeFür diese gelten weiterhin die Bestimmungen der LagerordnungII. Postempfang und Schreiberlaubnis für jüdische Häftlinge und Angehörige der Ostvölker wird auf einmal in 2 Monaten beschränkt. Dabei ist zu beachten: ostvölkische Häftlinge können nur Karten mit Rückantwort schreiben, die nur vom Betriebs- bzw. Lagerführer bezogen werden. Bei Anforderung dieser Karten ist der zuständigen Postdienststelle vom Lagerführer ein spezifizierter Ausweis im Sammelbezug vorzulegen. Um politisch nachteilige Rückwirkungen zu vermeiden, ist erforderlich bei solchen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "30.03.1942" . "Schriftverkehr der Schutzhäftlinge."@deu . . . . "Schriftverkehr der Schutzhäftlinge."@deu . .