Schriftverkehr der Schutzhäftlinge.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0170a_jpg an entity of type: Record

30.03.1942 
075/0170a.jpg 
Schriftverkehr der Schutzhäftlinge. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Aus politischen Erwägungen sind von dieser Regelung auszunehmen: a) Norwegische Schutzhäftlinge b) Holländische Schutzhäftlingec) Tschechische Isolierung (Ehren-) HäftlingeFür diese gelten weiterhin die Bestimmungen der LagerordnungII. Postempfang und Schreiberlaubnis für jüdische Häftlinge und Angehörige der Ostvölker wird auf einmal in 2 Monaten beschränkt. Dabei ist zu beachten: ostvölkische Häftlinge können nur Karten mit Rückantwort schreiben, die nur vom Betriebs- bzw. Lagerführer bezogen werden. Bei Anforderung dieser Karten ist der zuständigen Postdienststelle vom Lagerführer ein spezifizierter Ausweis im Sammelbezug vorzulegen. Um politisch nachteilige Rückwirkungen zu vermeiden, ist erforderlich bei solchen. 

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