Bewährung Verurteilter vor dem Feind.
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21.03.1942
075/0157a.jpg
Bewährung Verurteilter vor dem Feind.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: der GeneralstaatsanwaltSoldaten, die sich bei der Bewährungstruppe nicht einwandfrei führen, werden zur Fortsetzung des Strafvollzugs in die Wehrmachtgefängnisse bzw. in die Vollzugsanstalten der Reichsjustizverwaltung zurücküberwiesen.Angaben über das Verfahren.
Oberkommando der Wehrmacht 54e 10Ers. 500-AHA/Ag/H/Str-III-Str. 292/42 vom 06.03.1942