"Bei Festsetzung des Entlassungstages ist zu beachten, daß ausländische Häftlinge nur am Freitag entlassen werden. Deutsche Häftlinge dagegen an jedem Wochentag. Entlassungstag für ausländische Häftlinge der Frist am nächst gelegenen Freitag. 3 Tage für Abtransporte sind einzubeziehen.Um zu vermeiden, daß deutsche Häftlinge, deren An- und Abtransport kürzer ist als der der ausländischen Häftlinge, länger im Lager zubringen, sollen deutsche Arbeitsbummelanten nur noch 36 bzw. 50 Tage eingewiesen werden."@de . . . . . "21.03.1942" . . . "075/0156a.jpg" . "Haftdauer der Häftlinge in den Arbeitserziehungslagern."@de . . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . .