"Es würde den deutschen Belangen sogar widersprechen, wenn auch fremde Volksgruppen, die z. Zt. im deutschen Machtbereich leben, durch die angewandte Bekämpfung in ihrer Lebenskraft noch gefördert würden.Die Duldung der Selbstabtreibung, der Kindestötung und verschiedener Sittlichkeitsverbrechen unter Polen erscheint daher unbedenklich, wenn eine Gefährdung deutscher Belange nicht zu befürchten ist.Genaue Anordnungen hierzu."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "21.03.1942" . "Verfolgung von Abtreibungs- und Sittlichkeits-delikten unter Polen."@deu . . . . "Verfolgung von Abtreibungs- und Sittlichkeits-delikten unter Polen."@deu . .