"Eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes vor der Vollstreckung von Todesurteilen in Fällen, die politisch bedeutsam sind, ist nicht möglich. Dies ist dem Auswärtigen Amt durch Weisungen des Führers mitgeteilt worden. Der\"Nacht und Nebe\"-Erlaß vom 07.12.1941 sieht eine weitere Verschärfung des Verfahrens vor."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "08.03.1942" . "Nicht angeführt (Aussetzung der Vollstreckung von Todesurteilen gegen franz. Staatsangehörige)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Aussetzung der Vollstreckung von Todesurteilen gegen franz. Staatsangehörige)."@deu . .