"A) Arbeitskräfte aus dem altsowjetruss. Gebiet.B) Arbeitskräfte aus den ehemaligen Staaten Litauen, Lettland und Estland.C) Arbeitskräfte poln. Volkstums aus dem GG und den eingegliederten Ostgebieten.Auf Reichspolizeiverordnung vom 08.03.1940Runderl. vom 08.03.1940 - S-IV D2-382/4003.09.1940 und 10.12.1941 - S-IV D2 - 3382/40 wird hingewiesen.Erlass vom 14.10.1941 - S-IV D2-1176/41 wird aufgehoben.D) Fremdvölkische Arbeitskräfte nichtpoln. Volkstums aus dem GG und den eingegliederten Ostgebieten."@deu . "Art: Vervielfältigung/Abschrift"@deu . "20.02.1942" . "Nicht angeführt (Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten)."@deu . .