Nicht angeführt (Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0096a_jpg an entity of type: Record

Nicht angeführt (Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten). 
Nicht angeführt (Allgemeine Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten). 
20.02.1942 
Art: Vervielfältigung/Abschrift 
A) Arbeitskräfte aus dem altsowjetruss. Gebiet.B) Arbeitskräfte aus den ehemaligen Staaten Litauen, Lettland und Estland.C) Arbeitskräfte poln. Volkstums aus dem GG und den eingegliederten Ostgebieten.Auf Reichspolizeiverordnung vom 08.03.1940Runderl. vom 08.03.1940 - S-IV D2-382/4003.09.1940 und 10.12.1941 - S-IV D2 - 3382/40 wird hingewiesen.Erlass vom 14.10.1941 - S-IV D2-1176/41 wird aufgehoben.D) Fremdvölkische Arbeitskräfte nichtpoln. Volkstums aus dem GG und den eingegliederten Ostgebieten. 

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