Behandlung der in Abteilung 4 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen.

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Behandlung der in Abteilung 4 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen. 
Behandlung der in Abteilung 4 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen. 
16.02.1942 
Art: Vervielfältigung 
Soweit keine Rückgewinnung in das Deutschtum möglich ist (Renegaten), ist zu verhindern, daß sie sich für das Polentum einsetzen können. Gruppen die hierzu gehören, sind angegeben. Anordnungen für die Rückdeutschung:A) Sie sind in das Altreichsgebiet umzusiedelnB) Behandlung vor Umsiedlung in das AltreichsgebietC) Behandlung nach Ansetzung im Altreichsgebiet A-C mit genaueren Anordnungen.Die Höheren SS- und Polizeiführer haben die Wiedereinrichtung mit allen Mitteln zu fördern.Maßnahmen, die von den Staatspolizei(leit)stellen zu treffen sind. 

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