"Adressat: Alle Staatspolizei(leit)stellen u. a.Unter Bezugnahme auf oben genannten Erl. wird angeordnet, daß für die Bearbeitung von Fragen, die sich auf die Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 01.09.1941 (RGBl. I, S. 574) beziehen, die Dienststellen der Geheimen Staatspolizei ausschließlich zuständig sind."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "16.02.1942" . "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 01.09.1941 (RGBl. I S. 547)."@deu . . . . "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 01.09.1941 (RGBl. I S. 547)."@deu . .