Rückmeldung der Arbeitserziehungslager-Häftl. nach der Entlassung.
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11.02.1942
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Rückmeldung der Arbeitserziehungslager-Häftl. nach der Entlassung.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Inspekteur der Sicherheitspolizei DüsseldorfRückmeldung der deutschen Arbeitserziehungslager-Häftlinge nach Entlassung bei der zuständigen Staatspolizeileitstelle bzw. Orts- oder Kreispolizeibehörde wird für überflüssig gehalten. Rückfrage bei Beschäftigungsfirma durch Staatspolizei erübrigt sich, da den Firmen die Haftdauer durch Reichstreuhänder der Arbeit mitgeteilt wird. In dieser Mitteilung müßten Firmen zur Meldung aufgefordert werden, wenn Arbeitsbummelanten nach ihrer Entlassung an ihre Arbeitsstelle nicht zurückkehren.
Vertügung IV C 2-44.53 vom 28.01.1942 (9, Folio 46-48)