"Aufgrund der Führerbefehle vom 08.02.1942, 21.02.1942 und 31.12.1941 ist die Dienststelle Westen mit der Durchführung der Verwertung von jüdischen Wohnungen beauftragt. Aus grundsätzlichen Erwägungen soll:1.) Die Beschlagnahme ohne Aufsehen gegebenenfalls als Repressalien hingestellt werden2.) Beschlagnahme nur wenn jüdischer Besitzer nicht mehr anwesend und die Wohnung unbewohnt ist. Reibungslose Durchführung erfordert engste Fühlungnahme mit Dienststellen des Sicherheitsdienstes und Militär.Wohnungseinrichtungen jüdischer Besitzer folgender Nationalität sind nicht zu erfassen:"@deu . "Art: Original"@deu . "20. Jahrhundert (1942)" . "Nicht angeführt (Allgemeine Dienstanweisungen für die Beschlagnahme von Judeneigentum (Aktion M)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Allgemeine Dienstanweisungen für die Beschlagnahme von Judeneigentum (Aktion M)."@deu . .