"I. Folgende von Chef des Oberkommando der Wehrmacht unter dem 12.12.1941 bekanntgemachten Anordnungen werden zur Kenntnis gebracht:Anm. d. Gen. Inspektion oder Inspekteur: Es folgt der Inhalt der 3 Anlagen des Schreibens des Oberkommando der Wehrmacht vom 02.02.1942 (319 Folio 101-103)II. Soweit die SS- und Polizeigerichtsbarkeit für Straftaten der unter I bezeichneten Art zuständig ist, ist sinngemäss zu verfahren."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "04.02.1942" . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht."@deu . . . . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht."@deu . .