"04.02.1942" . . . "I. Folgende vom Chef des Oberkommando der Wehrmacht unter dem 12.12.41 bekanntgemachten Anordnungen werden zur Kenntnis gebracht.II. Soweit die SS- und Polizeigerichtsbarkeit für Straftaten der unter I bezeichneten Art zuständig ist, ist sinngemäss zu verfahren.Folio 177-181 Englische Ubersetzungen zuvor aufgeführte Nacht und Nebel-Erlasse und Richtlinien."@de . . "Art: Abschrift"@de . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht. (Folio 171-175)."@de . "075/0059a.jpg" . . . . . . .