"I. Folgende vom Chef des Oberkommando der Wehrmacht unter dem 12.12.41 bekanntgemachten Anordnungen werden zur Kenntnis gebracht.II. Soweit die SS- und Polizeigerichtsbarkeit für Straftaten der unter I bezeichneten Art zuständig ist, ist sinngemäss zu verfahren.Folio 177-181 Englische Ubersetzungen zuvor aufgeführte Nacht und Nebel-Erlasse und Richtlinien."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "04.02.1942" . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht. (Folio 171-175)."@deu . . . . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht. (Folio 171-175)."@deu . .