"Ruhen von Gefangenenunfallrenten oder Billigkeitentschädigungen bei Schutz- und Vorbeugungshaft."@de . . "Reichsführer-SS S II C 3 Nr. 5692/41-274-7 von 23.01.1942"@de . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . . . "Adressat: Kommandanten Konzentrationslager Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald, Mauthausen, Flossenbürg, Neuengamme, Auschwitz, Groß-Rosen, Natzweiler, Stutthof, Ravensbrück, Niederhagen, Lublin, HinzertReichsministerium der Justiz hat die Bestimmung des § 15 Nr. 1 des Gesetzes betr. die Unfallfürsorge für Gefangene auch auf Berechtigte ausgedehnt die in politische Vorbeugungs- und Schutzhaft genommen sind. Demnach ruht die Gefangenenunfallrente für Konzentrationslager-Häftlinge.Häftlinge sind bei Aufnahme zu befragen, ob sie eine solche Entschädigung beziehen und gegebenenfalls sind die Aufsichtsbehörden zu benachrichtigen."@de . . . . "02.02.1942" . . "075/0053a.jpg" .