"Ist nach Ansicht des Kriegsgerichts eine baldige Aburteilung nicht möglich und der Täter nach Deutschland abzutransportieren, so teilt die Abwehrstelle dieses dem Reichssicherheitshauptamt mit. Falls der übergeordnete Befehlshaber ein dringendes Interesse an einer Aburteilung durch ein Wehrmachtsgericht hat, so ist dieses ebenfalls mitzuteilen. Reichssicherheitshauptamt bestimmt eine Staatspolizeistelle, die den Häftling übernimmt. Der Führererlass gilt zunächst nur für die besetzten Westgebiete."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "02.02.1942" . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. \"Nacht und Nebe\")."@deu . . . . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. \"Nacht und Nebe\")."@deu . .