"Nach einem Führererlass vom 07.12.1941 sind Straftaten von Zivilpersonen in den besetzten Gebieten nur abzuurteilen wenn a) das Urteil auf Todesstrafe lautet b) das Urteil innerhalb von 8 Tagen verkündet wird. Andernfalls sollen die Beschuldigten heimlich nach Deutschland gebracht werden. Sie sollen spurlos verschwinden und über ihren Verbleib darf keine Auskunft gegeben werden. Vor einer Festnahme ist mit dem zuständigen Kriegsgericht Fühlung zu nehmen um zu prüfen ob das zusammengetragene Beweismaterial ausreicht oder nicht."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "02.02.1942" . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten \"Nacht und Nebe\")."@deu . . . . "Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten \"Nacht und Nebe\")."@deu . .