"Adressat: SHD-Abteilung (mot) S. A. K.-Nord, Mitte, Süd, Neuß, Rev. 1-21 und Hafen, Fachf. der örtl. LS-LeitungSchwere Vergehen von SHD Angehörigen werden nur in seltenen Fällen durch ordentliche Gerichte geahndet. Wenn die disziplinaren Strafmöglichkeiten erschöpft sind, wird ein Verfahren wegen Verstosses gegen § 9 des LG-Gesetzes eingeleitet. Bei Aburteilung durch ordentliche Gerichte ist ein Bericht in doppelter Ausfertigung vorzulegen."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "04.02.1942" . "Vergehen von SHD-Angehörigen."@deu . . . . "Vergehen von SHD-Angehörigen."@deu . .