Nicht angeführt (Vorgehen gegen Kriegerfrauen, die durch unsittlichen Lebenswandel öffentliches Ärgernis erregen).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0016a_jpg an entity of type: RecordSet

16.01.1942 
075/0016a.jpg 
Nicht angeführt (Vorgehen gegen Kriegerfrauen, die durch unsittlichen Lebenswandel öffentliches Ärgernis erregen). 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Staatspolizei(leit)stellen, Kommandeur der Sicherheitspolizei, Ref. des Amtes IV, nachrichtl. an Inspekteur der Sicherheitspolizei, Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Amt V, Kripo(leit)stellen Gruppe IB, GSt, IVVon Bestrafung und gegebenenfalls Schutzhaft soll nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn diese Frauen sich auch negativ politisch betätigt haben. 

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