Vorgehen gegen Kriegerfrauen, die durch unsittlichen Lebenswandel öffentliches Ärgernis erregen.

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16.01.1942 
075/0015a.jpg 
Vorgehen gegen Kriegerfrauen, die durch unsittlichen Lebenswandel öffentliches Ärgernis erregen. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, alle Kommandeure der Sicherheitspolizei, alle Referate des Amtes IV, nachrichtlich an alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Amt V, alle Kripo(leit)stellen, Gruppe I B, Gsr. IVIn Zukunft ist nur dann eine vorläufige Festnahme anzuordnen und gegebenenfalls Schutzhaft zu beantragen, wenn die betreffenden Personen gleichzeitig auch in politischer Hinsicht in Erscheinung getreten und damit die Voraussetzungen des grundlegenden Schutzhafterlaßes vom 25.01.1938 (I21, Folio 1-5) erfüllt sind. 

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