Vorgehen gegen Kriegerfrauen, die durch unsittlichen Lebenswandel öffentliches Ärgernis erregen.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-011-075_0015a_jpg an entity of type: Record
Vorgehen gegen Kriegerfrauen, die durch unsittlichen Lebenswandel öffentliches Ärgernis erregen.
Vorgehen gegen Kriegerfrauen, die durch unsittlichen Lebenswandel öffentliches Ärgernis erregen.
16.01.1942
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, alle Kommandeure der Sicherheitspolizei, alle Referate des Amtes IV, nachrichtlich an alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei, Amt V, alle Kripo(leit)stellen, Gruppe I B, Gsr. IVIn Zukunft ist nur dann eine vorläufige Festnahme anzuordnen und gegebenenfalls Schutzhaft zu beantragen, wenn die betreffenden Personen gleichzeitig auch in politischer Hinsicht in Erscheinung getreten und damit die Voraussetzungen des grundlegenden Schutzhafterlaßes vom 25.01.1938 (I21, Folio 1-5) erfüllt sind.