Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
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Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
07.12.1941
Art: Abschrift
Für angängige Verfahren gilt Abschnitt I der Richtlinien, Gerichtsherr oder übergeordneter Befehlshaber können nach Abschnitt III verfahren. Für Tater die nach Deutschland gebracht werden gilt Abschnitt IV.