Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
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07.12.1941
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Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
Art: Abschrift
Für angängige Verfahren gilt Abschnitt I der Richtlinien, Gerichtsherr oder übergeordneter Befehlshaber können nach Abschnitt III verfahren. Für Tater die nach Deutschland gebracht werden gilt Abschnitt IV.