"V. Die gerichtliche Verhandlung in Deutschland ist unter strengstem Anschluss der Öffentlichkeit zu führen. Ausländische Zeugen dürfen in der Hauptverhandlung nur mit Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht vernommen werden."@deu . "Art: Abschrift"@deu . "07.12.1941" . "Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173."@deu . .