Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
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07.12.1941
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Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.
Art: Abschrift
V. Die gerichtliche Verhandlung in Deutschland ist unter strengstem Anschluss der Öffentlichkeit zu führen. Ausländische Zeugen dürfen in der Hauptverhandlung nur mit Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht vernommen werden.