Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.

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07.12.1941 
074/1683a.jpg 
Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173. 
Art: Abschrift 
V. Die gerichtliche Verhandlung in Deutschland ist unter strengstem Anschluss der Öffentlichkeit zu führen. Ausländische Zeugen dürfen in der Hauptverhandlung nur mit Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht vernommen werden. 

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