Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 163, Folio 173.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-010-074_1678a_jpg an entity of type: RecordSet

07.12.1941 
074/1678a.jpg 
Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 163, Folio 173. 
Art: Abschrift 
I. Die Voraussetzungen des Abschnitts I der Richtlinien sind in der Regel gegeben bei1. Anschlägen gegen Leib und Leben2. Spionage3. Sabotage4. Kommunistischen Umtrieben5. Straftaten die Unruhe stiften6. Feindbegünstigung durch a) Menschenschmuggel b) den Versuch in eine feindliche Wehrmacht einzutreten. c) Unterstützung von feindl. Wehrmachtsangehörigen.7. Unerlaubtem Waffenbesitz. 

data from the linked data cloud